Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hsndelsvermittlung

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte über die Handelsdienstleistungen. Sie regeln insbesondere die Rechtsbeziehungen für Dienstleistungen oder Tätigkeiten in den Bereichen Wirtschafts- und Handelsberatung, Handelsvermittlung und Vermittlung, Beschaffung, Geschäftsentwicklung, Marktentwicklung, Exportmanagement, Handelsvertretung, Vertrieb, Handelsmarketing und Werbung zwischen

Oeschger Handelsvermittlung
(hamoso.com)
Roman Oeschger
Schlossmattweg 7
CH-4413 Büren SO
Schweiz
(nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)

und seinen Auftraggebern, es sei denn, einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (nachfolgend „Vertrag“) bestimmen etwas anderes. Alles andere wird durch Gesetz und Rechtsprechung geregelt. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.2 Die AGB gelten für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, soweit nicht im Vertrag auf diese AGB verzichtet wird. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beider Parteien gültige Fassung der AGB.

1.3 Sollten im Vertrag Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bestehen, so ersetzt der Vertrag die entsprechenden Teile der AGB.

1.4 Von diesen AGB des Auftragnehmers abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Zweck, Umfang und Erfüllung des Vertrages
2.1 Zweck und Umfang des Vertrages im Einzelnen ergeben sich aus dem Vertrag und der Vertragsbestätigung des Auftraggebers.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertragsgemäßen Leistungen und Tätigkeiten in eigener Verantwortung und Diskretion, eigenverantwortlich, gewissenhaft, mit größter Sorgfalt und stets nach den individuellen Anforderungen des Auftraggebers zu erbringen.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung Leistungen oder Tätigkeiten ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

2.4 Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass an der Leistungserbringung beteiligte Dritte nach diesen AGB und ggf. nach den Bestimmungen des Vertrages handeln.

§ 3 Mitwirkungspflicht
3.1 Zur Vertragserfüllung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit aller zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zu sorgen.

3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Ereignisse und Umstände zu informieren, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Ereignisse und Umstände, die erst während der Vertragslaufzeit bekannt werden.

§ 4 Geistiges Eigentum
4.1 Die dem Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eingeräumte Nutzungslizenz für die während des Vertragsverhältnisses entstandenen geistigen Eigentums- und Ergebnisse ist auf die im Vertrag vorgesehenen Zwecke beschränkt. Insoweit steht dem Auftraggeber kein Urheberrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Verwertung des geistigen Eigentums und der erstellten Ergebnisse zu anderen als den in
den Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermittlers.

4.2 Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen geistigen Eigentum und den Ergebnissen können gegen ein festes Entgelt auf den Auftraggeber übertragen werden.

§ 5 Gewährleistung
5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Ungenauigkeiten oder Mängel der gelieferten Werke oder Ergebnisse unverzüglich nach Bestätigung zu beseitigen.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Unrichtigkeiten oder Mängel unverzüglich nach Bestätigung dem Auftragnehmer mitzuteilen.

5.3 Der Auftragnehmer wird alle Pflichten zur Vertragserfüllung nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Auftraggeber durch die Erfüllung der vereinbarten Leistung bestimmte Ergebnisse erzielt.

§ 6 Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nach dem Werkvertragsrecht oder Werkvertragsrecht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht der Pflicht. Diese Haftung erstreckt sich entsprechend auch auf die in Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise von Dritten im Auftrag des Auftragnehmers erbrachten Leistungen und Tätigkeiten, soweit kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber besteht.

6.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Abweichungen oder weitere Verjährungsfristen sind gesetzlich geregelt.

§ 7 Vertraulichkeit
7.1 Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, alle Angelegenheiten

vom Auftraggeber im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers geheim zu halten sowie alle vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertrages erteilten Informationen als vertraulich zu behandeln, es sei denn, der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von der Geheimhaltungspflicht. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf vom Auftragnehmer bei der Leistungserbringung beauftragte Dritte.

7.2 Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung sämtlicher vom Auftraggeber und dessen Geschäftspartnern zur vertragsgemäßen Leistungserbringung zur Verfügung gestellter oder sonstiger im Besitz des Auftragnehmers befindlicher Unterlagen und Dateien des Auftraggebers und seiner Geschäftspartner sowie principal alle sonstigen Unterlagen und Dateien, die den Auftraggeber oder dessen Geschäftspartner im Sinne der Datenschutzgesetze betreffen, insbesondere sicherzustellen, dass unbefugte Dritte weder darauf zugreifen noch Kopien davon erhalten. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, für private oder andere als die im Vertrag vorgesehenen Zwecke Kopien oder Duplikate von Unterlagen oder Dateien des Auftraggebers und der Geschäftspartner des Auftraggebers anzufertigen.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die dem Auftragnehmer anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen und Zweck des Vertrages und mit größter Sorgfalt zu verarbeiten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die von Dritten im Auftrag des Auftragnehmer verarbeitet werden.

§ 8 Gebühr
8.1 Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

8.2 Das Honorar ist mit Erbringung der Leistungen fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Fortschritt der Leistungserbringung entsprechende Zwischenrechnungen zu stellen. Abweichungen von dieser Klausel sind im Vertrag enthalten.

8.3 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass Rechnungen auch in elektronischer Form versendet werden können.

§ 9 Rückgabe von Unterlagen
Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer im Hinblick auf die Leistungserbringung erhalten hat, werden nach Vertragsende unverzüglich an den Auftraggeber zurückgegeben.

§ 10 Vertragslaufzeit
10.1 Der Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist oder durch deren Beendigung.

10.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist in Textform ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10.3 Bei Vertragsauflösung durch den Auftraggeber steht dem Vermittler ein Teil des Honorars zu, der den bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen entspricht.

§ 11 Wettbewerb
Der Agent kann auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass die Zustimmung des derzeitigen Auftraggebers erforderlich ist. Dies gilt auch für Arbeiten gegenüber einem Wettbewerber des Auftraggebers.

§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB während der Vertragslaufzeit anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der individuellen Vertragslaufzeit mindestens eine Woche im Voraus bekannt gegeben. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen der AGB nicht und kündigt den Vertrag nicht innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist vertragsgemäß, werden die Änderungen der AGB zum Änderungsdatum wirksam und gelten dann als von beiden angenommen accepted Parteien.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.

12.4 Für diese AGB gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen AGB ist Dornach, Schweiz